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Verwaltung und Gemeinderat

Im virtuellen Rathaus sind wir - ganz wie im realen - gern für Sie da. Mitarbeiter der Verwaltung, des Gemeinde- und Ortschaftsrats haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und sind auf eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen bedacht.

Rathaus Bad Peterstal-Griesbach

Kommunalwahlen und Europawahl am 09.06.2024: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem online beantragen

Am Sonntag, den 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen.

Rund um die Uhr, einfach und praktisch ist die Beantragung mittels QR-Code oder durch den
Online-Antrag:

Den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen. Man wird daraufhin direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und ggf. eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.

Beim Online-Wahlscheinantrag sind Angaben zur Person wie Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben.

Anträge können auch weiterhin schriftlich per E-Mail an buergerbuero@bad-peterstal-griesbach.de oder per Telefax 07806 / 79-48 bzw. mündlich gestellt werden. Bei der Schriftform ist allerdings eine dokumentierbare Antragstellung erforderlich. Telefonische oder per SMS gestellte Beantragungen sind nicht möglich. Für die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein entsprechender Antrag vorgesehen.

Bitte stellen Sie Ihre Anträge bis spätestens Donnerstag, den 06. Juni 2024, 12:00 Uhr. Nur dann können wir eine rechtzeitige Postzustellung der Briefwahlunterlagen sicherstellen.

Hinweis gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.